Wir arbeiten in drei Runden. Ich stelle jeweils den fachlichen Inhalt mit Beispielen vor – anschließend bearbeitet ihr im Arbeitsheft die passende Aufgabe. Danach vergleichen wir gemeinsam.
Wer kann überhaupt Träger von Rechten und Pflichten sein? Beginn und Ende der Rechtsfähigkeit.
→ danach: Arbeitsauftrag 1 d)Wann ist die Willenserklärung eines Menschen gültig? Die drei Stufen und ihre Ausnahmen – mit interaktivem Quick-Check.
→ danach: Arbeitsauftrag 2Der feine, aber wichtige Unterschied zwischen „gehört mir“ und „habe ich gerade“.
→ danach: Arbeitsauftrag 3Im Radmarkt treffen täglich viele Beteiligte aufeinander: Kundschaft, Azubis, Lieferanten, die Stadt, Behörden. Rechtlich nennt man alle, die Träger von Rechten und Pflichten sein können, Rechtssubjekte. Man unterscheidet zwei Gruppen.
Jeder Mensch – als Einzelner oder als Mehrheit von Menschen (z. B. Erbengemeinschaft).
Beispiel: du, deine Lehrkraft, Frank Löb, jede einzelne Kundin im Radmarkt.
des Privatrechts: GmbH, AG, eingetragener Verein (e. V.). des öffentlichen Rechts: Bund, Länder, Gemeinden, Kammern.
Beispiel: die Reif KG, dein Fußballverein (e. V.) – aber auch die Stadt Lingen oder die IHK.
Nur Rechtssubjekte können Rechte haben und Pflichten übernehmen. Ob und wie sie im Einzelfall handeln dürfen, hängt aber von zwei weiteren Fähigkeiten ab: der Rechtsfähigkeit und der Geschäftsfähigkeit.
Erste Frage an euch: Was könnte „rechtsfähig“ eigentlich bedeuten?
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit von natürlichen und juristischen Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein – also z. B. erben zu dürfen (Recht) oder Steuern zahlen zu müssen (Pflicht).
| Rechtssubjekt | Beginn | Ende |
|---|---|---|
| Natürliche Person (Mensch) | mit Vollendung der Geburt | mit dem Tod |
| Jur. Person des Privatrechts (GmbH, AG, e. V.) | mit der Eintragung ins öffentliche Register | mit der Löschung aus dem Register |
| Jur. Person des öffentl. Rechts (Stadt, Kammer) | durch staatliche Verleihung | mit der Auflösung |
Schülernah: Ein neugeborenes Baby ist sofort rechtsfähig – es kann z. B. schon erben. Euer Sportverein dagegen wird erst mit der Eintragung ins Vereinsregister rechtsfähig und kann dann Verträge schließen.
Tiere sind nach dem Gesetz keine Personen § 90a BGB und damit nicht rechtsfähig – auch wenn Sondergesetze (z. B. Tierschutzgesetz) sie schützen.
„Am Rechtsleben teilhaben können sowohl natürliche als auch juristische Personen nur, wenn sie Rechtsfähigkeit besitzen.“
Und dann der Denk-Schritt: Korrigiert jede falsche Aussage so, dass daraus eine richtige Aussage wird. Notiert die korrigierte Fassung in Stichworten.
💡 Geht Aussage für Aussage vor und fragt euch: Stimmt das mit Beginn/Ende der Rechtsfähigkeit und mit dem Grenzfall „Tiere“ überein?
Rechtsgeschäfte tätigt ihr täglich – oft, ohne es zu merken.
Schon ein Rechtsgeschäft: Brötchen beim Bäcker kaufen · in den Bus einsteigen · ein Buch in der Bibliothek ausleihen · einen Handyvertrag abschließen · online bestellen.
Ihr erklärt euren Willen, eine Rechtsfolge herbeizuführen – und seid daran gebunden. Z. B.: „Ich kaufe diesen Helm.“ · „Ich kündige.“ · „Ich schenke dir das Trikot.“
Kommt durch eine oder mehrere Willenserklärungen zustande. Dadurch entstehen, ändern sich oder enden Rechte und Pflichten – z. B. der Kaufvertrag im Radmarkt.
Ob eine Willenserklärung überhaupt wirksam ist – also rechtlich zählt –, hängt entscheidend davon ab, wie geschäftsfähig die Person ist, die sie abgibt. Das schauen wir uns jetzt an.
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig wirksam abzuschließen. Achtung: Rechtsfähig zu sein heißt nicht automatisch, auch geschäftsfähig zu sein – das hängt vor allem vom Alter ab. Das BGB kennt drei Stufen:
WE ist unwirksam (nichtig). Ausnahme: reine Botengänge – hier gibt das Kind keine eigene WE ab.
z. B. der 5-jährige Tim
WE ist schwebend unwirksam. Sie „schwebt“, bis geklärt ist, ob sie gilt (gleich mehr).
z. B. die meisten von euch – und Frank Löb (13)
WE ist wirksam. Volljährige schließen ihre Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung selbst ab.
z. B. eure volljährigen Mitschüler
„unwirksam“ = von Anfang an ungültig. „schwebend unwirksam“ = vorerst offen, es kann noch gültig werden.
Grundregel: schwebend unwirksam. Sie wird wirksam durch die Zustimmung der Eltern – als Einwilligung (vorher) § 107 BGB oder Genehmigung (nachher). Bei Verweigerung wird sie endgültig unwirksam.
Beispiel: Ein 16-Jähriger kauft ohne die Eltern ein neues Smartphone → zunächst schwebend unwirksam. Genehmigen die Eltern, wird der Kauf wirksam; verweigern sie, muss der Händler das Gerät zurücknehmen.
z. B. Tante schenkt der 16-jährigen Nicola 500 € ohne Bedingung.
z. B. ein gebrauchtes Handy vom eigenen Taschengeld bezahlen.
z. B. Leon (17) kündigt seinen erlaubten Pizzeria-Job und wechselt.
z. B. Svenja (17) führt mit Genehmigung eine Mode-Boutique.
Ausbildung ≠ § 113: Nach herrschender Meinung fällt der Berufsausbildungsvertrag nicht unter § 113 (Schwerpunkt = Ausbildungszweck). Ein minderjähriger Azubi kann den Ausbildungsvertrag also ohne Zustimmung weder abschließen noch kündigen.
Als Vertreter: § 165 BGB Ein beschränkt Geschäftsfähiger kann als Vertreter handeln – Heiko verkauft im Namen des Radmarktes Waren. Seine eigene beschränkte Geschäftsfähigkeit spielt dabei keine Rolle.
Tippt bei jedem Fall auf eure Einschätzung – ihr bekommt sofort Rückmeldung. (Übung zum Warmwerden, nicht die Heft-Aufgabe.)
Emma (16) kauft ein neues Smartphone für 399 € – ohne die Eltern zu fragen, nicht vom Taschengeld.
Ben (16) bezahlt ein gebrauchtes Handy von seinem laufenden Taschengeld.
Tim (5) kauft an der Kasse allein Süßigkeiten vom Wechselgeld.
Leon (17) kündigt seinen Pizzeria-Aushilfsjob, dem die Eltern zugestimmt hatten, und wechselt zu einer anderen Pizzeria.
💡 Arbeitet konsequent mit den Paragrafen aus dem Infotext: §§ 104, 106, 107, 110, 112, 113, 165 BGB. Prüft bei (b) alle vier Ausnahmen nacheinander durch.
Im Alltag sagen wir „das ist meins“ und meinen mal das eine, mal das andere. Rechtlich sind das zwei verschiedene Verhältnisse zu einer Sache:
Die rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache: „Sie gehört mir, ich darf über sie verfügen – verkaufen, verschenken, verleihen.“
Die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache: „Ich habe sie und darf sie gerade benutzen“ – unabhängig davon, wem sie gehört.
Du leihst dein Fahrrad einem Freund für eine Woche. Du bleibst Eigentümer (es gehört dir), dein Freund wird Besitzer (er hat und benutzt es). Fährst du dagegen mit deinem eigenen Rad zur BBS, bist du beides.
Woran kann man Eigentum/Besitz haben? An Rechtsobjekten – das sind Sachen (körperliche Gegenstände), Tiere § 90a und Rechte. Bei beweglichen Sachen geht Eigentum über durch Einigung + Übergabe § 929 BGB.
Wer hat hier die rechtliche, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt? Tippt eure Einschätzung an.
Du leihst deinem Freund für eine Woche deine Spielekonsole. Wer ist – solange dein Freund sie hat – Besitzer?
Du fährst mit deinem eigenen, selbst gekauften Fahrrad zur BBS. Was bist du?
💡 Merkt euch die zwei Leitfragen: Wem gehört die Sache? (Eigentum) · Wer hat sie gerade? (Besitz)
💡 Nutzt die zwei Leitfragen aus dem Quick-Check: Wem gehört die Sache rechtlich? (Eigentum) und Wer hat sie gerade tatsächlich in der Hand? (Besitz). Beides kann auf dieselbe oder auf verschiedene Personen zutreffen.
Träger von Rechten und Pflichten sein – Beginn (Geburt/Eintragung/Verleihung) und Ende.
Drei Stufen, Wirksamkeit der WE, Zustimmung und die vier Ausnahmen der beschränkten Geschäftsfähigkeit.
Rechtliche vs. tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache – und wie beide auseinanderfallen können.
Gleich vergleichen wir eure Ergebnisse – Auftrag für Auftrag. 💬
Diese Präsentation zum Mitscrollen auf dem Tablet:
niehausg.de/bm-lf4-ls1-recht-praesentation.html