Modul: Personalwirtschaft im E-Commerce
Szenario: Ihr seid das HR-Team eines aufstrebenden E-Commerce-Startups.
Heute liegen drei heikle Akten auf eurem Tisch. Eure Aufgabe: Entscheidet intuitiv, wie ihr handelt. Ist die Kündigung wirksam oder fliegt sie uns vor dem Arbeitsgericht um die Ohren?
Die Grundregel: Wenn man kündigt, muss man normalerweise 4 Wochen warten, bis man wirklich weg ist. Aber man kann nicht an irgendeinem Tag gehen, sondern nur zur Mitte (15.) oder zum Ende des Monats.
Für Chefs wird es schwieriger: Je länger ein Mitarbeiter da ist, desto mehr "Vorwarnzeit" (Kündigungsfrist) muss der Chef ihm geben (bis zu 7 Monate!). Umgekehrt gilt das meist nicht: Der Mitarbeiter kommt oft schneller raus.
Probezeit-Ausnahme: In den ersten 6 Monaten (Probezeit) geht alles schneller. Hier beträgt die Frist nur 2 Wochen – und zwar zu jedem beliebigen Tag (egal ob Monatsende oder nicht).
Hier gibt es keine Diskussion: Papier ist Pflicht!
Eine Kündigung per WhatsApp, SMS, E-Mail oder Fax ist ungültig. Es muss ein echtes Blatt Papier mit einer echten (nassen) Unterschrift sein. Auch ein "Aufhebungsvertrag" (beide einigen sich) muss schriftlich sein.
Das ist die "Verschlafen"-Regel. Wenn ein befristeter Vertrag endet (z.B. am 31.12.) und der Mitarbeiter kommt am 02.01. einfach wieder zur Arbeit – und der Chef sieht das und sagt nichts – dann entsteht automatisch ein neuer, unbefristeter Vertrag!
Der Chef müsste den Mitarbeiter sofort ("unverzüglich") nach Hause schicken, um das zu verhindern.
Das ist die "Rote Karte" (der Rauswurf). Es muss etwas so Schlimmes passiert sein (z.B. Diebstahl, Gewalt), dass man keine Sekunde länger zusammenarbeiten kann ("unzumutbar").
Wichtig: Man hat nicht ewig Zeit dafür. Wenn der Chef vom Vorfall erfährt, muss er innerhalb von 2 Wochen kündigen. Wartet er länger, zeigt er ja, dass es doch nicht so schlimm war.
Das betrifft normale Angestellte selten. Es geht um Jobs mit extremem Vertrauen, z.B. Ärzte, Anwälte oder Steuerberater, die nicht fest angestellt sind.
Hier kann man jederzeit sagen: "Das Vertrauen ist weg, ich kündige den Auftrag sofort", ohne dass man einen Beweis für eine Straftat braucht. Aber man darf den anderen nicht "im Regen stehen lassen" (zur Unzeit kündigen), sonst wird es teuer.
Hier geht es ums Geld nach dem Rauswurf:
Übertragen Sie die Lösungen sauber in Ihre Unterlagen.
Bitte bearbeiten Sie die folgenden Punkte mit Hilfe der obigen "Knowledge Base" (BGB Auszug).
Notieren Sie die Antworten auf einem Blatt Papier.